Bundesteilhabegesetz: Deutscher Behindertenrat, Freie Wohlfahrtspflege und Fachverbände legen gemeinsame Positionierung vor

DBR-Sprecher Adolf Bauer: "Volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen muss das Ziel sein"

27.05.2014 - "Ziel des Gesetzes muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dafür müssen die Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herausgelöst und als Teilhabeleistung in das neue Bundesteilhabegesetz überführt werden", sagt SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer. "Die Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen", betont Bauer.

Zudem fordern DBR, BAGFW und Fachverbände übereinstimmend, das Bedarfsde-ckungsprinzip zu sichern, das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinde-rungen zu stärken und ihren Rechtsanspruch auf plurale, prozesshafte und barrierefreie Beratung zu gewährleisten. Nicht zuletzt setzen sich die Organisationen gemeinsam dafür ein, ergänzend zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen als weiteren Nachteilsausgleich eine pauschalierte Geldleistung im Bundesteilhabegesetz vorzusehen.

Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

Gemeinsame Positionierung zum Bundesteilhabegesetz:
 Bundesteilhabegesetz Positionierung DBR BAGFW FF (199 KB)


© 2021 Deutscher Behindertenrat