Deutscher Behindertenrat übt Kritik an deutscher Umsetzung der EU-Richtlinie

Berlin, 16.05.2018

Bis September 2018 muss Deutschland die EU-Richtlinie für barrierefreie Webseiten und Apps öffentlicher Stellen umsetzen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht darin Chancen und fordert, die Potenziale der Richtlinie voll auszuschöpfen. Doch nun drohen aufgrund des deutschen Umsetzungsgesetzes sogar Verschlechterungen. Der DBR warnt.

"Das Umsetzungsgesetz ermöglicht den öffentlichen Stellen des Bundes weite Ausnahmeoptionen bei der Pflicht zur Barrierefreiheit. So besteht die Gefahr, hinter bereits erreichte Standards zurückzufallen. Und das war sicher nicht das Ziel der EU-Richtlinie", sagt SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer anlässlich der morgigen Beratung des Gesetzentwurfes zur digitalen Barrierefreiheit im Deutschen Bundestag. Und weiter: "Digitale Barrierefreiheit ist im 21. Jahrhundert unverzichtbar. Denn durch die fortschreitende Digitalisierung hängt die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben immer stärker von der Möglichkeit ab, im Internet aktiv zu sein. In diesem Sinne muss die Umsetzung der Richtlinie erfolgen".

Der Verbandspräsident fordert, das Umsetzungsgesetz anzupassen, um mit Blick auf Webseiten und Apps für das digitale Leben mehr Barrierefreiheit zu ermöglichen. "Auch deshalb müssen private Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen im Internet anbieten, endlich zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden", sagt Bauer.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2018 hat der Sozialverband SoVD den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrates ist SoVD-Präsident Adolf Bauer.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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