Kabinett beschließt Behindertenrechtskonvention der UNO

1.10.2008 - DBR-Präsident Walter Hirrlinger begrüßt es, dass das Kabinett die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht hat

"Endlich ist der Durchbruch gelungen. Die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen rückt in greifbare Nähe." Mit diesen Worten begrüßte der Vorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), Walter Hirrlinger, heute den Beschluss des Kabinetts, die Behindertenrechtskonvention zu ratifizieren. "Dies ist auch ein Erfolg der Behindertenverbände", unterstrich Hirrlinger.

Verschiedene Male war die UN-Konvention nach der Intervention von Wirtschaftskreisen und Ministerien von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt worden. "Doch Behindertenpolitik verträgt keinen Stillstand", befindet Hirrlinger. "Immerhin zeigt die UN-Konvention auf, wie viel hier noch zu tun ist. An dieser Aufgabe muss sich die Politik von Frau Bundeskanzlerin Merkel messen lassen!"

Im Dezember 2006 wurde die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und am 30. März von Deutschland gezeichnet. Bisher war sie von Deutschland noch nicht ratifiziert worden. Jetzt kommt es darauf an, dass die UN-Konvention im Bundestag ohne Vorbehalte und Einschränkungen verabschiedet wird. "Es würde nicht dem internationalen Stellenwert der Menschenrechte entsprechen, wenn Deutschland diese Rechte für behinderte Menschen aushebelt", sagte Hirrlinger.

Die UN-Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie der Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die UN-Konvention damit ein Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit. (Karin Flothmann)

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