Deutscher Behindertenrat verweigert Stellungnahmen zum 1. Staatenbericht gemäß der Behindertenrechtskonvention

Kassel/Berlin, 7. Juli 2011

Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände sowie weitere Verbände und Organisationen aus den Reihen der Selbsthilfe und der Freien Wohlfahrt werden keine dezidiert inhaltlichen Stellungnahmen zum Entwurf des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) abgeben. Sie senden hiermit ein politisches Zeichen in Richtung der Bundesregierung.

"Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen war zum wiederholten Male zu kurz. Für eine ernst gemeinte inhaltliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft reicht es nicht aus, den Verbänden die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen, zumal wir in den letzten Monaten erfahren mussten, dass insgesamt ca. 1000 Seiten kritische Stellungnahmen zum Nationalen Aktionsplan so gut wie keinen Eingang in denselben gefunden haben", erläutert Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats des DBR.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den Verbänden eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um umfassend die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Umsetzung der im März 2009 ratifizierten BRK zu reflektieren.

Ähnlich verlief bereits das Verfahren der Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung, der am 15. Juni durch das Bundeskabinett verabschiedet und im Vorfeld von den im DBR zusammenarbeitenden Verbänden heftig kritisiert wurde.

Der DBR hatte im Mai 2010 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der BRK vorgelegt, die sich nur unzureichend im Aktionsplan wieder finden.

V.i.S.d.P.: Martina Puschke

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