BGG-Reform: DBR fordert zeitnahe Anhörung zum Referentenentwurf

25.07.2025 - Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit angekündigt, doch der Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht.

"Nichts über uns ohne uns". Das ist ein wichtiger Grundsatz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – und auch die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass mehr Möglichkeiten zur politischen Teilhabe geschaffen werden müssen. Diese Teilhabe wird den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen aber immer wieder erschwert. So wie aktuell beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Der DBR fordert: Menschen, die dieses Gesetz und seine Konsequenzen unmittelbar betreffen müssen jetzt zügig einbezogen werden.

Das BGG gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Es legt fest, wo Behörden und öffentliche Einrichtungen Barrieren beseitigen müssen – physische aber auch sprachliche. "Was fehlt ist aber zum Beispiel die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen, für Barrierefreiheit zu sorgen. Deshalb ist eine Reform dringend notwendig", sagt Hannelore Loskill, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats.

Diese Reform hatte sich schon die Ampel-Regierung vorgenommen. Im Herbst des vergangenen Jahres blockierte das Ministerium für Finanzen und das Justizministerium unter Führung der FDP den Referentenentwurf – bis zum Bruch der Koalition wurde die Reform so nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag versicherte die neue Bundesregierung, man werde das BGG weiterentwickeln.

Einen Referentenentwurf gibt es bereits. Der sollte am 11. Juli 2025 an die Verbände zur Anhörung gegeben und am 6. August 2025 im Kabinett verabschiedet werden. Doch wieder gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Ressorts.

Diese Verzögerung bedeutet vor allem: Wenn die Reform zügig, also noch vor der Sommerpause, verabschiedet werden soll, haben Menschen, die sich von diesem Gesetz Verbesserungen versprechen, und deshalb seit Langem darauf warten, weniger Zeit, sich dazu zu äußern. Bereits vor der Wahl hatte der DBR gefordert, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an allen politischen Prozessen, die sie betreffen, auszubauen und zu verbessern.
Das bedeutet im aktuellen Fall, ihnen zeitnah zu ermöglichen, sich aktiv an den Reformdiskussionen zu beteiligen. Vor allem aber darf die Kernforderung des DBR, dass Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, mindestens jedoch zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, nicht aufgeweicht werden.


Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Sozialverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit 1999 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über drei Millionen Betroffene. Für das Jahr 2025 hat die BAG SELBSTHILFE die Koordination des DBR übernommen. Vorsitzende des 4-köpfigen Sprecher*innenrats ist Hannelore Loskill.

 Pressemitteilung Berlin, 25.07.2025 BGG-Reform (119 KB)
BGG-Reform: DBR fordert zeitnahe Anhörung zum Referentenentwurf

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