
Anlässlich der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleich-stellungsgesetzes (BGG) am kommenden Montag im Deutschen Bundestag fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein", erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. "Der Bundestag hat jetzt die Chance und die Verantwortung, aus einem unzureichenden Entwurf ein wirksames Gleichstellungsgesetz zu machen."
Der (DBR) kritisiert insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen bei angemessenen Vorkehrungen, die fehlende Beweislasterleichterung sowie die mangelnden Möglichkeiten, Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben wirksam rechtlich durchzusetzen. Auch die geplante Frist bis Ende 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sei nicht akzeptabel. "Menschen mit Behinderungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern echte Rechte im Alltag. Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu verbessern", so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten mit Nachdruck auf, die in der Anhörung vorgebrachten Argumente ernst zu nehmen und im weiteren parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.
| Pressemitteilung vom 19. Juni 2026 (114 KB) Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrates zur BGG-Reform |