Nach der Zustimmung: DBR fordert korrekte Umsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit

Berlin, 9. April 2019

Heute hat der Ministerrat der EU als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt und folgt damit der Zustimmung des Europäischen Parlamentes vom 13. März. "Trotz all seiner Mängel ist der EU mit der Richtlinie ein großer Schritt zu mehr Teilhabe von mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen gelungen", stellt DBR-Sprecherratsvorsitzender und ISL-Vorstand Horst Frehe fest. "Es ist nun unerlässlich, dass die Bundesregierung zeitnah beginnt, diese Richtlinie gewissenhaft umzusetzen."

Mitglieder des DBR-Arbeitsausschusses bei einer Sitzung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen
Mitglieder des DBR-Arbeitsausschusses bei einer Sitzung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen Foto: DBR/Franziska Vu

Die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen gemäß konkreter funktionaler Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der gesamte Onlinehandel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen.

"Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit bei der Umsetzung behindertenpolitischer Vorgaben aus Brüssel nicht mit Ruhm bekleckert. Bei dieser Richtlinie zur Barrierefreiheit muss das anders laufen", mahnt Horst Frehe an. "Frühzeitige Gesetzesvorschläge, konsequente Partizipation von Selbstvertretungs- und Selbsthilfeverbänden sowie Ambitionen über den Wortlaut des Gesetzes hinaus sind gefragt." Der DBR fordert beispielsweise von der Bundesregierung, auch Vorgaben zur baulichen Umwelt zu erlassen, was die Richtlinie den Mitgliedsstaaten ausdrücklich erlaubt.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2019 hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrats ist ISL-Vorstandsmitglied Horst Frehe.

V.i.S.d.P.: Alexander Ahrens

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