Antidiskriminierungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

DBR ruft zur Protestveranstaltung am 5. Mai im Bundesjustizministerium auf

(4. Mai 2004) Am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Zentrale Forderung ist es, Menschen mit Behinderungen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Bisher sollen vor allem ausländische Bürger durch die künftige Verordnung geschützt werden. "Das Gesetz muss dringend auf die Gruppe der Menschen mit Behinderungen ausgedehnt werden. Den alltäglichen Diskriminierungen in Restaurants, Kinos oder etwa beim Abschluss von Versicherungen muss der Gesetzgeber endlich einen Riegel vorschieben", sagte der Vorsitzende des Deutschen Behindertenrates (DBR), Walter Hirrlinger, in Berlin.

Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an der Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft" auf nationaler Ebene. "Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich bisher geweigert, Menschen mit Behinderungen in das Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Der DBR fordert die Ministerin auf, ihre Entscheidung zu revidieren", so Hirrlinger.

Der DBR ruft zur Protestaktion am 5. Mai um 16 Uhr beim Bundesjustizministerium, Mohrenstraße 37 in Berlin, auf. Die Behindertenverbände werden dort für eine Aufnahme der Menschen mit Behinderungen in das Gesetz eintreten. Über den Stand der Gesetzgebung informiert der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Verantwortlich: Tanja Schäfer

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