Barrierefreiheit ist Wettbewerbsvorteil

DBR fordert VDV auf, Barrierefreiheit im ÖPNV weiter voranzutreiben

29. Juli 2004 - Der Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates (DBR) und Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) aufgefordert, auch künftig an der Herstellung und Weiterentwicklung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nachdrücklich und nachhaltig mitzuwirken. Der VDV befürchtet, dass wegen des Subventionsabbaus bei der Beförderung von behinderten Menschen und von Schülern an den von Bundesministerin Ulla Schmidt verlangten Ausbau von behindertengerechten Verkehrsanlagen unter Umständen "überhaupt nicht mehr zu denken" sei.

Hirrlinger wies darauf hin, dass den Verkehrsunternehmen das Wohl ihrer Kunden, zu denen viele Menschen mit Behinderungen zählen, nicht egal sein könne. Und Barrierefreiheit sei nun einmal ein großer Wettbewerbsvorteil auch gegenüber allen anderen Fahrgästen, besonders kranken und älteren Menschen sowie Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen.

Die Herstellung von Barrierefreiheit ist in dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben. Danach sind die Verkehrsträger, in der Regel Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet, ihre Bestrebungen zur Herstellung barrierefreier Verhältnisse in Nahverkehrsplänen darzustellen.

Werden Verkehrsangebote genehmigt, die der im Nahverkehrsplan geforderten Barrierefreiheit nicht entsprechen, kommt eine Klage gegen die Genehmigungsbehörde in Betracht. Hirrlinger: "Dann werden die im DBR zusammengeschlossenen Verbände von den Instrumenten des Behindertengleichstellungsgesetz im Interesse behinderter Menschen Gebrauch machen. Dazu zählen nicht nur die sanften Zielvereinbarungen, sondern auch das schärfere Verbandsklagerecht."
Verantwortlich: Sabine Kohls

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