Bündnis "AGG-Reform Jetzt!" legt zentrale Forderungen vor

25. Januar 2023
Der Deutsche Behindertenrat ist Mitglied im Bündnis AGG-Reform Jetzt! und unterstützt die heute vorgelegten 11 Forderungen für eine Reformierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Unter dem Motto "Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!" fordern 100 Organisationen aus einem breiten zivilgesellschaftlichen Kontext umfangreiche Änderungen im AGG.
Für den DBR sind folgende Aspekte im Rahmen der Reform des AGG leitend:

  • Das Verbot der Diskriminierung durch private Akteure, durch Bundes- und durch Landesbehörden ist derzeit ganz unterschiedlich geregelt und muss ausgeweitet und gestärkt werden. Das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz müssen deshalb dringend miteinander verzahnt werden, sie müssen zusammen gedacht und reformiert werden, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen.
  • Wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren ("angemessene Vorkehrungen") versagt werden, muss das als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
  • Bisher zulässige Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung müssen eingeschränkt werden. Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr aus Schwimmbädern, Freizeitparks oder von Reisen ausgeschlossen werden.
  • Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss auch bei allen sog. sonstigen zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, wie bspw. bei Gesundheitsdienstleistungen, verboten sein. Derzeit bietet das AGG einen umfassenden Schutz nur bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

Link zu zentralen Forderungen für eine AGG-Reform:
Zentrale Forderungen

© 2021 Deutscher Behindertenrat