Stellungnahme des DBR zur 5. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" am 12. September 2023

Grundsätzlich erneuert der DBR seine Forderung, sämtliche behinderungsbedingt notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe vom Einsatz des Einkommens und Vermögens freizustellen.
Ebenso grundsätzlich soll es Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sein, die Leistungen für alle jungen Menschen mit Behinderungen einheitlich im SGB VIII zu regeln. Entsprechend sind auch die Ungleichbehandlung von Menschen mit seelischen Behinderungen einerseits und körperlichen, geistigen sowie Sinnesbehinderungen andererseits zu beseitigen.
Weiterhin müssen ambulante Leistungen künftig besser und für Familien niedrigschwelliger ausgestaltet sein. Dies gilt zum Beispiel Assistenzleistungen für die Teilnahme an Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche.

Zur kompletten Stellungnahme:
 DBR Stellungnahme vom 06.09.2023 Inklusives SGB VIII - Sitzungsunterlagen 5. Sitzung BMFSFJklusives_SGB_VIII (133 KB)



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