Welttag der Menschen mit Behinderungen: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht

Berlin, 30.11.2016

"Die Politik darf sich beim Thema Barrierefreiheit nicht weiterhin auf Freiwilligkeit verlassen. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das auch private Rechtsträger, die Güter und Dienstleistungen anbieten, einbezieht", erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland heute auf einer Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.

Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 besteht in Deutschland eine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit. Dennoch habe das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz in diesem Jahr zu wenige Verbesserungen gebracht. "Es wurde erneut davon abgesehen, private Anbieter öffentlicher Güter und Dienstleistungen, also beispielsweise Supermärkte, Arztpraxen, Einkaufszentren, Friseure, Gaststätten oder Hotels, zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Stattdessen wurden lediglich Vorgaben für die Bundesverwaltung und Träger der öffentlichen Hand gemacht. Das ist inakzeptabel", erklärt die DBR-Sprecherratsvorsitzende.

Aufmerksam beobachtet der DBR auch die heutigen abschließenden Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Bundesteilhabegesetz. "Es muss gelingen, die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich und zuverlässig zu verbessern", so die DBR-Sprecherratsvorsitzende.

Inakzeptabel bleiben vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen. Außerdem müssen die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung perspektivisch aufgehoben werden.

"Deshalb bleiben wir dabei: das Gesetz muss erheblich nachgebessert werden. Der DBR wird daher weiter hartnäckig bleiben und für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung kämpfen", so Mascher. "Wir begrüßen daher, dass – nicht zuletzt durch das Engagement der Verbände - noch Änderungen bei wichtigen Punkten angekündigt wurden und hoffen, dass noch Bewegung in die Sache kommt. Eine endgültige Bewertung ist erst nach Abschluss der Beratungen in Bundestag und Bundesrat möglich."

Heute übernimmt turnusgemäß für ein Jahr die BAG Selbsthilfe den Vorsitz des Deutschen Behindertenrates (DBR). Im Rahmen der Welttagveranstaltung werden die behindertenpolitischen Forderungen des DBR vorgestellt (siehe Link unten auf dieser Seite). Der DBR ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland.

Zu den Forderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2016:

-Forderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2016
Berlin, 30. November 2016 - Zum Ende eines behindertenpolitisch bewegten Jahres präsentiert der Deutsche Behindertenrat seine zentralen Anliegen in Form von 11 Forderungen. Die im Deutschen Behindertenrat zusammenarbeitenden Verbände verstehen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Richtschnur ihres Handelns. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Einschätzung der Verbände noch weit davon entfernt, die Vorgaben der UN-BRK zu erfüllen, weil die Menschenrechte behinderter Menschen immer noch und immer wieder unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden. Leider hat sich daran in der ablaufenden Legislaturperiode wenig geändert,

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