Patientenbeteiligung

Mit dem zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist die Mitwirkung der Patienten an den Entscheidungen im Gesundheitssystem formal eingeführt worden. Hierzu wurde ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht von Patientenorganisationen an den Entscheidungen des "Gemeinsamen Bundesausschusses" (G-BA) gesetzlich verankert.

Durch Rechtsverordnung (PatientenbeteiligungsVO) ist der Deutsche Behindertenrat (DBR), namentlich benannt und berechtigt, Vertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss zu entsenden. Die Benennung der Vertreter muss gemeinsam und einvernehmlich mit den anderen in der Rechtsverordnung genannten Organisationen erfolgen: dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VzBV), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAG P).

Mehr zur Patientenvertretung im G-BA:
http://www.patientenvertretung.g-ba.de

- Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Der seit 2004 bestehenden Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss kommt große Bedeutung zu, weil diese Institution als "kleiner Gesetzgeber" nahezu alle relevanten Richtlinien in der medizinischen Versorgung auf der gesetzlichen Grundlage des SGB V beschließt. Der DBR ist als eine der in § 140f SGB V i.V.m. der PatientenbeteiligungsVO genannten maßgeblichen Organisationen tätig und stellt die Mehrheit der dort tätigen Patientenvertreter.
- Patientenbeteiligung auf Landesebene
Durch das am 1.1.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist auch auf Ebene der Bundesländer die Patientenbeteiligung eingeführt worden ...

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