Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Der seit 2004 bestehenden Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss kommt große Bedeutung zu, weil diese Institution als "kleiner Gesetzgeber" nahezu alle relevanten Richtlinien in der medizinischen Versorgung auf der gesetzlichen Grundlage des SGB V beschließt. Der DBR ist als eine der in § 140f SGB V i.V.m. der PatientenbeteiligungsVO genannten maßgeblichen Organisationen tätig und stellt die Mehrheit der dort tätigen Patientenvertreter.

Die damalige Regelung ist nicht zuletzt dem jahrelangen und beharrlichen Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verdanken und kann in diesem Zusammenhang als ein Meilenstein in der Bewegung für mehr Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen verstanden werden. Allerdings ist unbedingt zu beachten, dass die Patientenorganisationen kein Stimmrecht haben! Sie haben lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, welches sie in den letzten Jahren auf vielfältige Art genutzt hat. Insbesondere durch das Antragsrecht ist es der Patientenvertretung in vielen Fällen gelungen, bestimmte Themenbereiche auf die Tagesordnung zu setzen und dadurch Verbesserungen für Patienten zu erreichen. Inzwischen hat auch der Gesetzgeber die Arbeit der Patientenvertreter weiter gestärkt, indem er dem GBA aufgegeben hat, dass Anträge der Patientenvertretung möglichst umgehend zu beraten sind (§ 140 f Absatz 2 Seite 6 und 7)

Gemäß der Geschäftsordnung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss seine Entscheidungen im Plenum. Zur Vorbereitung der Entscheidungen tagen aber auch regelmäßig 9 Unterausschüsse sowie – unterhalb der jeweiligen Unterausschüsse - zahlreiche Arbeitsgruppen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Unterausschüssen und Arbeitsgruppen das Expertenwissen chronisch kranker und behinderter Menschen themenspezifisch und übergreifend einzubringen ist, was mit einem immensen und kontinuierlichem Informations-, Koordinations- Qualifizierungsaufwand verbunden ist.

Eine Benennung der Betroffenenvertreter sowohl für Plenum, Unterausschüsse und Arbeitsgruppen erfolgt laufend. Bislang sind rund 300 Patientenvertreter aus den Verbänden als Patientenvertreter akkreditiert; diese Personen können dann themenbezogen oder ständig zu den Beratungen benannt werden. Rund 100 Patientenvertreter arbeiten als ständige Patientenvertreter in Plenum, Arbeitsgruppen und Unterausschüssen mit. , Die Arbeitsaufgaben der jeweiligen Gremien sind vielfältig und deshalb ist die Ansprache kompetenter Vertreter aus den Behindertenverbänden weiterhin anspruchsvoll, sinnvoll und notwendig.

Der Gemeinsame Bundesausschuss tagt in der Regel zweimal monatlich im Plenum. Die Unterausschüsse und Arbeitsgruppen tagen in unterschiedlicher Frequenz. Weitere Informationen zum Aufbau und den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie unter folgendem Link: http://www.g-ba.de

Mehr zur Patientenvertretung im G-BA:
http://www.patientenvertretung.g-ba.de

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