Wir über uns

Die großen Sozialverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie unabhängige Behindertenverbände haben am 3. Dezember 1999, dem Welttag der behinderten Menschen, den Deutschen Behindertenrat (DBR) in Berlin gegründet.

Unter anderem ist es Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.

Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen. Er versteht sich als Plattform gemeinsamen Handelns und des Erfahrungsaustauschs. Der Deutsche Behindertenrat ist kein Dachverband und besitzt damit kein generelles Vertretungsmandat. Die Mitgliedsorganisationen vertreten sich in aller Regel selbst.

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