Neues Gesetz, alter Frust: Aus RISG wird IPReG

Berlin, 18. Dezember 2019

Nach massiven Protesten ist das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) vom Tisch. Betroffene und Verbände fürchteten im Sommer, dass Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz aus der eigenen Wohnung ins Pflegeheim gezwungen werden. Jetzt legte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen neuen Gesetzentwurf vor: Das Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV (IPReG). DBR-Sprecherratsvorsitzende und VdK-Präsidentin Verena Bentele äußert sich dazu wie folgt:

"Der neue Gesetzesentwurf gefährdet Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege noch immer. Er lässt Krankenkassen Tür und Tor sperrangelweit offen, Betroffene in reine Pflegeeinrichtungen zu drängen", so Bentele. Zwar soll es einen Bestandsschutz für Intensivpflegebedürftige geben, davon würden zukünftige Patient*innen jedoch nicht profitieren. Deshalb reicht ein bloßer Bestandsschutz nicht aus. Das neue Gesetz darf niemanden schlechter stellen als bisher. Das gilt auch für Menschen, die künftig einen hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben werden.

Intensivpflege-Patient*innen erhalten mit IPReG erst dann eine Versorgung in den eigenen vier Wänden, wenn der medizinische Dienst ein Gutachten erstellt und die Krankenkasse sich dafür entscheidet. Damit droht vielen Menschen nach wie vor eine stationäre Betreuung, wenn Krankenkassen aus Kostengründen darauf hinwirken.

Der Gesetzentwurf macht Leistungen abhängig von einem bestimmten Maß an sogenannter und vom BMG eingeführter "Teilhabefähigkeit". Die DBR-Verbände lehnen ein solches Konzept ab. Das verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). "Es kann nicht angehen, dass wir 2019 noch auf das Grundgesetz und die UN-BRK hinweisen müssen. Hier muss nachgebessert werden", mahnt Bentele.
Der DBR fordert, das in der UN-BRK verankerte Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform umzusetzen. "Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe, heute und in Zukunft", so Bentele.

V.i.S.d.P.: Antonia Galganek


Der Deutsche Behindertenrat (DBR): Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 3 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2020 hat der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzende des Sprecherrats ist VdK-Präsidentin Verena Bentele.

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