Patienten sind die Leidtragenden

DBR: Bundesausschuss muss Liste der OTC-Präparate ergänzen

15. März 2004 Am 16. März entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss über eine Ausnahmeliste bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC-Präparate). "Die im Deutschen Behindertenrat vertretenen Verbände sehen dieser Entscheidung mit großer Sorge entgegen. Denn vieles deutet darauf hin, dass die Liste der nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente nicht vollständig ist", erklärte Walter Hirrlinger, Vorsitzender des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates (DBR) in Berlin.

Täglich erreichten den DBR Briefe von Menschen mit schweren Erkrankungen, die auf OTC-Präparate angewiesen sind. "Ich habe große Zweifel, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in der kurzen Vorbereitungszeit all diese Fälle in die Entscheidung einbezogen hat. Der DBR fordert daher, dass zumindest für eine Übergangszeit dem Arzt auch künftig ein Ermessensspielraum eingeräumt wird", so Hirrlinger. Der Arzt würde nicht nur absehbare Härten vermeiden helfen, sondern könnte auch einen Beitrag zur wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung leisten.

"Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung auch künftig alle nötigen nicht-verschreibungspflichtigen Standardarzneien von der Krankenkasse erstattet bekommen", stellte Hirrlinger klar. "Der Gemeinsame Bundesausschuss muss daher bei allen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten prüfen, ob sie bei schwerwiegenden Erkrankungen in der Standardtherapie eingesetzt werden können."

"Ist die Liste unvollständig, sind die betroffenen Patientinnen und Patienten die Leidtragenden. Schon jetzt zeigt sich, dass die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen durch die Gesundheitsreform zu erheblichen Belastungen für Menschen mit niedrigem Einkommen führen", warnte der Vorsitzende des DBR. So müssten Sozialhilfeempfänger die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze aus dem Regelsatz finanzieren. "Die Betroffenen wissen oft nicht mehr, wie sie das Geld für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und andere Leistungen aufbringen sollen. Ihnen wird nichts anderes übrig bleiben, als auf notwendige Leistungen zu verzichten."

Verantwortlich: Tanja Schäfer

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