Fehlende Barrierefreiheit der Corona-Impfzentren

12.01.2021 Deutscher Behindertenrat bemängelt unzureichende Barrierefreiheit von Corona-Impfkampagne und zu Impfzentren

Menschen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen zählen zu den Corona-Risikogruppen – ihr Schutz hat gemäß der aktuellen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums höchste bis hohe Priorität. Dennoch ist der Zugang zur Corona-Schutzimpfung für viele Menschen eingeschränkt. Grund hierfür sind unzureichende Informationen der Gesundheitsämter, Barrieren bei der Terminvergabe oder in den im Januar gestarteten Impfzentren.

"Wir haben Rückmeldungen aus unterschiedlichen Verbänden zu bestehenden Mängeln erhalten – von fehlenden digitalen Informationsangeboten über die ungünstige Lage der Impfzentren bis hin zu baulichen Barrieren vor Ort", sagt Hannelore Loskill, Vorsitzende des DBR-Sprecherrats. "Der Deutsche Behindertenrat fordert Landesregierungen und Gesundheitsämter aus diesem Grund auf, die Barrierefreiheit stärker in den Fokus zu rücken, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Impfung zu gewähren."

Für barrierefreie Informationen sollten unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Webseiten zur Aufklärung über Corona und die Schutzimpfung sind barrierefrei nach den Maßstäben der BITV 2.0 gestaltet,
  • alle Informationen werden auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten und es gibt zusätzliche Erklärvideos,
  • die Möglichkeiten zur Anmeldung und Einladung sind barrierefrei gestaltet,
  • die Terminvergabe ist auf unterschiedlichen Wegen möglich (telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax oder SMS) unter Berücksichtigung der verschiedenen Formate u.a. der mobilen Endgeräte.

Für barrierefreie Impfzentren sollten nach Möglichkeit folgende Kriterien erfüllt sein :

  • einfache und barrierefreie Verkehrsanbindung zu den Impfzentren,
  • sofern keine barrierefreien Haltestellen vorhanden sind, soll ein Shuttleservice angeboten werden,
  • die Bereitstellung ausreichender Schwerbehindertenparkplätze,
  • die Ermöglichung des Zuganges begleitende Assistenzpersonen und Assistenzhunde zu den Impfzentren,
  • die Betreuung durch professionell geschultes Personal, um die Barrierefreiheit und die individuellen Belange der Besucher: innen sicherzustellen,
  • die Gewährleistung rollstuhlgerechte Zugänge und Räume,
  • barrierefreie Toiletten und ausreichend vorhandene Sitzgelegenheiten,
  • Bodenleitsysteme und Beschilderungen in Brailleschrift für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • Dolmetscher: innen und Kommunikationshilfen wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderung,
  • spezielle Impfräumlichkeiten und reizarme Rückzugsräume für Menschen mit Autismus,
  • Informationsmaterialien in Brailleschrift, Leichter Sprache und ausgewählten Fremdsprachen,
  • eigenes Impf- und Hygienekonzept für Impfungen, bei denen Angehörige zugegen sind.

Zudem sollte die Möglichkeit gegeben sein, den in eigener Häuslichkeit lebenden und gepflegten Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren pflegenden Angehörigen bzw. Assistent: innen Angebote zu unterbreiten, auf Wunsch die Impfung zu Hause entgegennehmen zu können
(aufsuchende Impfung).

Eine umfangreiche Checkliste zur Barrierefreiheit von Informationen und Impfzentren hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zusammengestellt. Bei der Definition entsprechender Mindeststandards ist die Fachstelle mit einzubinden.

Weitere Informationen finden sich auch beim Robert-Koch-Institut (RKI), welches ein Merkblatt zur Schutzimpfung in einfacher Sprache veröffentlichte.

 Allg.Hinweise_barr.Impfzentren (674 KB)


 Aufklaerungsbogen-einfache-Sprache (81 KB)


 Pressemitteilung 01__DBR_Barrierefreie Impfzentren (100 KB)


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