Kosten für Assistenz im Krankenhaus müssen übernommen werden

Berlin, 14.05.2021

Deutscher Behindertenrat fordert: Die Assistenz im Krankenhaus muss noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich festgeschrieben werden

Am 21. Mai 2021 berät der Bundestag abschließend den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Aus Sicht des DBR ist diese Debatte die letzte Chance, die Kostenübernahme für eine Assistenz im Krankenhaus noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich festzuschreiben. Die Hoffnung, dass eine entsprechende Regelung in das Teilhabestärkungsgesetz aufgenommen wird, blieb zuletzt unerfüllt.

Für eine adäquate Behandlung im Krankenhaus sind Menschen mit Behinderungen mitunter auf eine Bezugsperson angewiesen. Die Kosten hierfür werden bislang entweder über die Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX oder von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Einige Kosten jedoch – wie etwa Verdienstausfälle für Angehörige – werden nicht regelhaft gewährt. Diese unpräzise Regelung führt in der Praxis oft zu Unstimmigkeiten und geht zulasten der Gesundheit der betroffenen Patient*innen.

"Die eindeutige Klärung der Zuständigkeiten und des Finanzierungsumfangs ist längst überfällig", sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses. "Im schlimmsten Fall führt die bestehende Grauzone dazu, dass ein Krankenhausaufenthalt abgesagt wird und erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen unterbleiben – was für Patientinnen und Patienten lebensbedrohlich sein kann. Die Corona-Pandemie hat diese Situation noch einmal verschärft."

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutieren derzeit ein Kompromissvorschlag. Wie dieser Kompromiss aussehen soll, ist öffentlich nicht bekannt. Der DBR appelliert eindringlich an die Bundesregierung, endlich eine Lösung zugunsten von Menschen mit Behinderungen vorzulegen.


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