Deutscher Behindertenrat fordert: Behinderte Menschen dürfen nicht länger diskriminiert werden – AGG jetzt!

Kassel/Berlin, 16. März 2023

Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. So lautet eine zentrale Forderung aus dem aktuellen Positionspapier des Deutschen Behindertenrats (DBR) zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das gestern anlässlich einer parlamentarischen Veranstaltung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgestellt wurde.

"Dringend notwendig ist es außerdem, dass Verstöße gegen bereits vorhandene Vorgaben zur Barrierefreiheit im AGG auch als Benachteiligung beziehungsweise Diskriminierung anerkannt werden", erläutert die Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrates Dr. Sigrid Arnade und ergänzt: "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen begegnen tagtäglich einer Vielzahl von Diskriminierungen, gegen die sie sich mit dem seit 2006 gültigen AGG bislang nicht wehren können".
Der DBR fordert laut Arnade seit langem eine AGG-Reform und sieht sich durch den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ermutigt, in dem es heißt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten".

So fordere der DBR unter anderem, dass alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden, wenn sie ihre Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei vorhalten können. "Für mich als Rollstuhlfahrerin wäre eine angemessene Vorkehrung zum Beispiel das Anlegen einer temporären Rampe oder die dauerhafte Beseitigung von Stufen. Aber auch Erklärungen in Leichter Sprache, Schablonen für Kartenlesegeräte, damit auch blinde Menschen Geräte mit Touch-Screen bedienen können, und vieles mehr sind angemessene Vorkehrungen", erklärt Arnade.

Ebenfalls müssten Gesundheitsleistungen grundsätzlich barrierefrei angeboten werden. Dem DBR reiche es nicht, dass laut AGG bislang nur "Massengeschäfte und Versicherungen" diskriminierungsfrei vorgehalten werden müssten. Genauso sollten Ausschlüsse behinderter Menschen infolge einer sogenannten Gefahrenabwehr gestrichen werden: "Häufig werden blinde und taube Menschen von Fahrgeschäften auf Jahrmärkten oder in Freizeitparks ausgeschlossen, weil es angeblich zu gefährlich für sie sei oder Schäden entstehen könnten. Solch eine paternalistische Haltung muss im AGG verboten werden", fordert Arnade.
Es reicht nach Angaben der Vorsitzenden des DBR-Sprecherinnenrats nicht, die überfällige AGG-Reform im Koalitionsvertrag anzukündigen. "Die Zeit drängt, weshalb die AGG-Reform jetzt zügig angegangen werden muss!", so Arnade abschließend.

Die Pressemitteilung als Download:
 DBR PM 16.03.2023 AGG-Jetzt (93 KB)



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