Patientenvertretung begrüßt Verbesserung der Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher

Berlin, 21. März 2024

Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Richtlinie beschlossen, mit der die Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher neu strukturiert werden soll. Die Vorgabe für eine koordinierte und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit kann die psychiatrischen oder psychotherapeutischen Hilfen verbessern. Die Patientenvertretung, darunter der Deutsche Behindertenrat, begrüßt dies, befürchtet jedoch auch Umsetzungshindernisse.

Der Beschlussfassung vorausgegangen war eine anderthalbjährige Beratungszeit, an der sich die Patientenvertretung mit einem eigenen Richtlinienentwurf beteiligt hatte. Im Ergebnis können zusätzlich zu den bereits vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten intensivere Angebote gemacht werden. Dabei hat sich die Patientenvertretung dafür eingesetzt, dass in die Zusammenarbeit auch Berufsgruppen eingebunden werden können, die jenseits des SGB V-Bereichs für Kinder und Jugendliche bedeutsam sind, zum Beispiel aus der Jugend- und Eingliederungshilfe oder der Schule. Ebenso hatte sich die Patientenvertretung erfolgreich für einen kontinuierlichen Einbezug auch des sozialen Umfelds der Betroffenen stark gemacht. So stellen nun unter anderem die Möglichkeit an Fallbesprechungen zum Beispiel der Jugendhilfe teilnehmen zu können, die Vorgabe eines abgestimmten Gesamtbehandlungsplans sowie gezielter Überleitungen in die Erwachsenenversorgung wichtige Neuerungen im SGB V-Bereich dar.

Dass die strukturierte neue Zusammenarbeit der Akteure aus den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie allerdings zusätzlich noch – wie nun vorgesehen – durch Dritte koordiniert werden soll, ist aus Patientenperspektive nicht erforderlich. Es ist richtig und notwendig die individuelle Situation eines schwerwiegend erkrankten Kindes oder Jugendlichen koordiniert und kooperativ zu regeln, aber eine vorgeschriebene Anzahl an Leistungserbringenden benötigt man dafür nicht. Diese kann für die Mitwirkung der Betroffenen unter Umständen hinderlich sein. Zudem ist die gefundene Regelung der komplexen Versorgungsproblematik ressourcenintensiv und unnötig hochschwellig.

Die Patientenvertretung hatte sich außerdem bis zuletzt dafür eingesetzt, dass auch Ärztinnen/en und Psychotherapeutinnen/en aus Psychiatrischen Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche die Bezugsfunktion nach der neuen Richtlinie übernehmen können. Sie hatte schließlich aufgrund nachvollziehbarer struktureller Einwände mit großem Bedauern von der Forderung Abstand genommen, mahnt jedoch eine grundsätzliche Lösung unbedingt an.

Kontakt: Matthias Rosemann, matthias.rosemann@posteo.de

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Patient*Innenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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