Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Nur ein erster Schritt

Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen erleichtern. Der Deutsche Behindertenrat fordert Nachbesserungen.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA)in deutsches Recht um und soll mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schaffen.

Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Durch das BFSG sollen sie als Kundinnen und Kunden nicht mehr benachteiligt werden. Aber: Das BFSG betrifft aktuell nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im Online-Handel, bei Bankdienstleistungen, im überregionalen Personenverkehr und Geräte wie Selbstbedienungsterminals, Bank- oder Fahrscheinautomaten, Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Smart-TVs.

Und: Bis Selbstbedienungsterminals und Dienstleistungen wirklich barrierefrei zugänglich sein müssen, wird es noch dauern. Denn es gelten zum Teil lange Übergangsfristen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht hier dringenden Bedarf für Nachbesserungen. Einige Dienstleistungen und Produktgruppen fehlen im Gesetz bislang - etwa Postdienstleistungen, Haushaltsgeräte und Medizinprodukte. Auch solche, die beruflich genutzt werden, sind im BFSG nicht berücksichtigt.

"Mit dem BFSG wurde der "European Accessability Act" in deutsches Recht überführt. Das ist ein erster Schritt zu mehr Barrierefreiheit insbesondere was den Handel angeht", sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des (DBR)-Arbeitsausschusses. "Es müssen nun weitere Schritte des Gesetzgebers folgen, damit Menschen mit Behinderungen nicht weiterhin von vielen Bereichen des Geschäftsverkehrs ausgeschlossen bleiben."
Dazu gehört nicht nur die Weiterentwicklung des BFSG, sondern auch eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)und eine sinnvolle Verzahnung der Gesetze miteinander.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Sozialverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit 1999 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über drei Millionen Betroffene. Für das Jahr 2025 hat die BAG SELBSTHILFE die Koordination des DBR übernommen. Vorsitzende des 4-köpfigen Sprecher*innenrats ist Hannelore Loskill.

 Pressemitteilung Berlin, 26. Juni 2025 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (150 KB)
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