BGG-Reform: Gut gemeint, schlechter gemacht - DBR fordert deutliche Nachbesserungen für echte Gleichstellung

Im Bundestag fand heute (07. Mai 2026) die erste Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Deutsche Behindertenrat sieht dringenden Verbesserungsbedarf am Reformentwurf.

07.05.2026 - Heute fand die erste Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Bundestag statt. Der DBR sieht am vorliegenden Regierungsentwurf erhebliche Defizite. Zwar erkennt das Aktionsbündnis grundsätzlich an, dass mit der Reform wichtige Fragen der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen stärker in den Fokus gerückt werden sollen. In seiner jetzigen Form bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine zentrale Chance für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in Deutschland. Diese Chance darf nicht durch unzureichende Regelungen verspielt werden", erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates (DBR).

"Wir erwarten ein Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam stärkt – und nicht durch neue Hürden einschränkt." Die Abgeordneten müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und noch wesentliche Veränderungen im Gesetzentwurf vornehmen, um nicht einer großen Gruppe von Wählerinnnen und Wählern vor den Kopf zu stoßen. Der DBR sieht insbesondere in folgenden Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf:

  • Angemessene Vorkehrungen dürfen nicht pauschal als unverhältnismäßig gelten
    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen grundsätzlich als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen gelten. Damit wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, das eigentlich eine Einzelfallprüfung vorsieht, faktisch ausgehöhlt. Dieser pauschale Ausschluss widerspricht sowohl dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem Grundprinzip der individuellen Abwägung.
  • Beweislasterleichterung muss wieder ins Gesetz
    Besonders kritisch bewertet der DBR, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Beweislasterleichterung im Kabinettsentwurf gestrichen wurde. Danach hätte es ausgereicht, Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. "Ohne eine solche Regelung wird es für Betroffene in der Praxis kaum möglich sein, Diskriminierungen erfolgreich geltend zu machen", warnt Engelmeier. Der DBR fordert daher, die entsprechende Regelung aus dem Referentenentwurf wieder in das Gesetz aufzunehmen. Schließlich darf die Durchsetzung von Ansprüchen nicht durch kurze Geltendmachungsfristen erschwert werden.
  • Keine Einschränkung des Rechtsschutzes
    Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Betroffene bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben lediglich eine Feststellungsklage gegen Unternehmen erheben können. Ein solcher Anspruch auf bloße Feststellung bleibt nach Auffassung des DBR in der Praxis für rechtswidrig handelnde Unternehmen folgenlos und ist daher nicht ausreichend und nützt den Betroffenen nichts.
    Das Bündnis fordert daher einen einklagbaren Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von Benachteiligungen. Darüber hinaus müssen auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Verbandsklagen möglich sein, um wirksame Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
  • Frist für Barrierefreiheit in Bundesbehörden deutlich zu lang
    Nach dem Gesetzentwurf sollen öffentliche Gebäudeteile in Bundesbehörden erst bis zum 31. Dezember 2045 barrierefrei sein. "Menschen mit Behinderungen sollen also noch zwei Jahrzehnte auf selbstverständliche Zugänglichkeit warten. Das ist nicht akzeptabel", kritisiert Engelmeier. Der DBR hält eine Frist bis spätestens 2035 für angemessen und realistisch. Der Kabinettsentwurf begrenzt den Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden gegen öffentliche Unternehmen – etwa staatliche Verkehrsbetriebe – auf maximal 1.000 Euro. Eine solche Deckelung war im Referentenentwurf noch nicht vorgesehen. Nach Auffassung des DBR ist diese Begrenzung nicht nachvollziehbar. Gerade Unternehmen in staatlicher Trägerschaft stehen in besonderer Verantwortung, die Grundrechte und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Der Deutsche Behindertenrat appelliert an Bundestag und Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu verbessern. "Menschen mit Behinderungen brauchen kein Gesetz mit symbolischen Fortschritten, sondern ein Gesetz mit klaren Rechten und wirksamen Durchsetzungsmechanismen", betont Engelmeier. "Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen, das seinem Namen gerecht wird und echte Teilhabe ermöglicht."

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 Pressemitteilung vom 07. Mai 2026 (158 KB)
Pressemitteilung zur ersten Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).


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