Fachveranstaltung des DBR zur Reform der Eingliederungshilfe am 3. Dezember 2013

Deutscher Behindertenrat fordert umfassende Reformen

02.12.2013 – DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill: "Wir begrüßen das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgeschriebene Bekenntnis zu einem Bundesleistungsgesetz. Jetzt geht es darum, die notwendigen Umsetzungen mit den am Reformprozess beteiligten Akteuren zu besprechen."

BAG SELBSTHILFE übergibt den Staffelstab der Sekretariatsführung turnusmäßig an den SoVD


Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) zu der Fachveranstaltung "Reform der Eingliederungshilfe" in die Vertretung des Landes NRW beim Bund in Berlin geladen. Gemeinsam mit Vertretern aus der Politik, Fachexperten von Behindertenverbänden sowie Betroffenen sollen die notwendigen Schritte des Reformprozesses von der Eingliederungshilfe hin zu einem Bundesteilhabegesetz erörtert werden.


"Der DBR begrüßt das im Rahmen des kürzlich unterzeichneten Koalitionsvertrags festgeschriebene Bekenntnis, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung dringend reformieren zu müssen. Das zukünftige Bundesteilhabegesetz muss die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen – Ziel muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben", macht DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill deutlich.

Die bisherigen Leistungen der Eingliederungshilfe müssen auch zukünftig bedarfsdeckend erbracht werden. "Zwar ist es zu begrüßen, dass die zukünftige Regierung hier den Bund in der Verantwortung sieht. Dabei sollte aber sichergestellt sein, dass keine Leistungslücken für Menschen mit Behinderungen entstehen und die bisherige Eingliederungshilfe der Länder weiterentwickelt wird", so Hannelore Loskill.

Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund und Länder auf, das erwartete Bundesleistungsgesetz im nächsten Jahr behindertenrechtskonform umzusetzen und dabei behinderte Expertinnen und Experten beispielgebend einzubinden.


Der DBR ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen. Er versteht sich als Plattform gemeinsamen Handelns und des Erfahrungsaustauschs und wurde am 3. Dezember 1999 in Berlin gegründet.

Mit der Fachveranstaltung am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung endet die Betreuung des DBR-Sekretariats durch die BAG SELBSTHILFE. Sie übergibt den Staffelstab der Sekretariatsführung turnusmäßig an den Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD).

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