Rundfunkbeitrag:Behindertenrat fordert Rückkehr zum Nachteilsausgleich

28.02.2014 - "Das Plus bei den Rundfunkeinnahmen muss genutzt werden, um soziale Härten, insbesondere bei behinderten Menschen, auszugleichen. Eine pauschale Rundfunkbeitragssenkung um 73 Cent wäre kein fairer Ausgleich. Denn Menschen mit Behinderungen bleibt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oft versagt. Deshalb sind sie auf Rundfunk und Fernsehen besonders angewiesen und erhielten bis 2012 zu Recht eine Entlastung von den Rundfunkgebühren. Dieser bewährte Nachteilsausgleich wurde gestrichen - er muss jetzt wieder hergestellt werden."

Das sagte der Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer am Freitag anlässlich der Medienberichte über eine geplante Senkung des Rundfunkbeitrags. Es sei "ein Skandal", wenn die Mehreinnahmen nicht für eine Korrektur des Rundfunkbeitragsrechts eingesetzt würden.

Bauer forderte die Ministerpräsidentenkonferenz auf, die bis 2012 wirksame Rundfunkbeitragsbefreiung zugunsten behinderter Menschen wiederherzustellen.

Seit 2013 ist das neue Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Es sieht eine Aufhebung der Beitragsbefreiung für behinderte Menschen vor.

Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

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