Bundesteilhabegesetz ausreichend finanzieren

10.3.2015

Nach einem intensiven Meinungsaustausch mit Bundesministerin Andrea Nahles erklärt der Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats (DBR):

Die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz schreiten gut voran. Die Beteiligung der Behindertenverbände durch das BMAS setzt neue Maßstäbe. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für dieses Gesetz unbefriedigend bleiben könnten.

Der DBR fordert, die zugesagte Entlastung der Kommunen durch die Bundeszusage über 5 Milliarden Euro weiterhin mit einer sozialpolitischen Reform zu verbinden. Denn die damit sich öffnenden Handlungsspielräume können und müssen zugunsten der Menschen mit Behinderungen genutzt werden!

Konkret erwarten die DBR-Verbände unter anderem, dass der Weg zur Einkommen- und Vermögensunabhängigkeit in der Eingliederungshilfe endlich beschritten wird. Überdies muss das Recht auf unabhängige Beratung für die eingliederungshilfeberechtigten Menschen verankert werden. Erschwerte Leistungszugänge, zum Beispiel zu Leistungen der Krankenkasse, gilt es endlich zu beenden.

Wir erwarten – nicht zuletzt mit Blick auf die baldige deutsche Staatenprüfung in Genf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – substantielle Verbesserungen für behinderte Menschen in Deutschland. Und zwar sowohl für diejenigen, die mit Hilfe von Assistenz ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, als auch für schwerstmehrfachbeeinträchtigte Menschen, die ganz besondere Unterstützung benötigen.
Das Menschenrecht auf Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen!

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des DBR-Sprecherrates

© 2021 Deutscher Behindertenrat