Deutscher Behindertenrat fordert: Neuer Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien ohne weitere Verzögerungen und Diskriminierungen

Berlin, 15.6.2016

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert anlässlich des morgigen Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder die Verantwortlichen aus Bund, Ländern und Kirchen auf, ohne weitere Verzögerungen einen diskriminierungsfreien Hilfsfonds zur Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien aufzubauen und Nachbesserungen im aktuellen Entwurf vorzunehmen.

"Menschen, die bereits als Kinder oder Jugendliche in Psychiatrien Gewalt erlebt haben oder in Behinderteneinrichtungen ohne Bezahlung arbeiten mussten, sind aktuell dreifach diskriminiert: Ihnen wurde in der Jugend grausames Leid angetan; im Fonds Heimerziehung, der seit 2012 existiert, wurden sie nicht berücksichtigt und bei der Diskussion um den neuen Hilfsfonds gibt es immer wieder Verzögerungen und Geschacher um die Finanzierung der Stiftung. Das ist endwürdigend und nicht tragbar!", empört sich Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats im DBR.

Nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern vom Bund, den Ländern und den Kirchen für ein Konzept für eine Stiftung "Anerkennung und Hilfe", soll Menschen, die als Kind oder Jugendliche Leid oder Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Psychiatrien erlitten haben, eine einmalige materielle Anerkennung zukommen. Die Stiftung orientiert sich an den beiden "Fonds Heimerziehung Ost und West", an den sich bereits seit 2012 ehemalige Heimkinder wenden können. Diese richteten sich jedoch lediglich an Ehemalige aus der Jugendhilfe und nicht aus der Behindertenhilfe oder Psychiatrien.

"Die aktuellen Pläne zum Aufbau einer neuen Stiftung müssen dringend noch nachgebessert werden!", fordert Mascher weiter. "Ein Antrag auf Anerkennung steht und fällt mit der Glaubhaftmachung. Sie muss unkompliziert vonstattengehen."

Deshalb fordert der DBR insbesondere:

1. Die Glaubhaftmachung bei der Beantragung von Leistungen aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" muss unkompliziert durch Nachweise zu erbringen sein, die eine Unterbringung in einer für Gewalt, Missbrauch und Arbeit ohne Bezahlung bekannte Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie darlegen!

2. Der Grundsatz "Nichts über uns ohne uns!" muss auch für die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung vor Ort sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung gelten!

3. Die vorgesehenen pauschalen Anerkennungsunterstützungsleistungen und Rentenersatzleistungen dürfen nicht zu weiteren Diskriminierungen führen! Sie müssen in der Höhe entsprechend der beiden Fonds Heimerziehung West und Ost angelegt sein.

"Es muss gelingen, dass sich Menschen, die als Kinder und Jugendliche Gewalt, Missbrauch, Demütigungen und anderes Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien erfahren haben und nun bereits seit mehreren Jahren auf eine Anerkennung warten, nicht erneut diskriminiert werden, indem die sichtbare Anerkennung geringer ist als in den Heimkinderfonds!", so Mascher abschließend.

Info: Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene.

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