Deutscher Behindertenrat fordert sofortige Aufhebung aller Wahlrechtsausschlüsse

Berlin, 7. Februar 2019

Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Hängepartie um das Wahlrecht zu beenden und die völkerrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ganzer Gruppen behinderter Menschen endlich aufzuheben. "Wir fordern ein Wahlrecht für alle ohne Wenn und Aber", betont der DBR-Sprecherratsvorsitzende Horst Frehe. "Wenn jetzt wieder Kriterien zur Wahlfähigkeit diskutiert werden, dann sind wir beim ´Wahl-TÜV`, und das kann keiner wollen." Frehe unterstreicht auch, dass es um ein Wahlrecht gehe und nicht um eine Wahlpflicht.

Die Bundesrepublik Deutschland habe sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention schließlich dazu verpflichtet, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehöre auch das Wahlrecht. Eine Unterscheidung nach Fähigkeiten sei dabei unzulässig. "Woran soll man die Befähigung zur Wahl eines einzelnen Menschen festmachen?", fragt Frehe.

Jetzt gehe es darum, den knapp 85.000 Menschen, die bislang vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dieses elementare Bürgerrecht nicht länger vorzuenthalten. Dabei handelt es sich um Menschen, die Betreuung in allen Angelegenheiten haben und um solche, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in der Forensik untergebracht sind. Bei Landtagswahlen dürfen die Betroffenen in rund der Hälfte der Bundesländer wählen, bei Bundestags- und Europawahlen jedoch nicht. Eine Entscheidung zur Wahlfähigkeit ist dabei nicht vorgesehen – eine Einführung auf Bundesebene würde dazu führen, dass die Handhabung von Grundrechten auf Länder- und Bundesebene unterschiedlich ausgestaltet wäre, verfassungsrechtlich wäre dies hochproblematisch und könnte zudem weitere Personenkreise betreffen.

"Diese Ungleichbehandlung folgt keiner Logik", kommentiert der DBR-Sprecherratsvorsitzende. "Außerdem feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht und 10 Jahre UN-BRK in Deutschland", erläutert er. "Das wäre doch ein guter Anlass, den Absichtserklärungen zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse endlich Taten folgen zu lassen!"

Der Deutsche Behindertenrat (DBR): Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2019 hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrats ist ISL-Vorstandsmitglied Horst Frehe.

V.i.S.d.P.: Alexander Ahrens

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Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats (DBR) vom 7.2.2019


Mitglieder des DBR-Arbeitsausschusses bei einer Sitzung
Die Mitglieder des DBR-Arbeitsausschusses tagten im Januar 2019. Foto: DBR / Franziska Vu

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