DBR - Keine Abstriche beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

Berlin, 27. September 2019

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz muss zügig ohne Abstriche verabschiedet werden. Das fordern die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. "Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Regelungen, auf die behinderte Menschen schon lange gewartet haben und die nun zügig realisiert werden müssen," erläutert der Vorsitzende des DBR-Sprecherrats, Horst Frehe. So ist nicht nur beabsichtigt, die Angehörigen von behinderten und pflegebedürftigen Menschen finanziell zu entlasten, sondern auch die Finanzierung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung – EUTB" soll dauerhaft sichergestellt werden. "Weiter ist vorgesehen, die Grundsicherung auf den Berufsbildungsbereich auszudehnen, ein Budget für Ausbildung einzuführen sowie willkürliche Obergrenzen für Arbeitsassistenz zu vermeiden," hebt Frehe weitere positive Elemente des Gesetzentwurfs hervor.

Der Arbeitsausschuss des DBR tagt.
Der Arbeitsausschuss des DBR tagt im inklusiven Co-Workingspace TUECHTIG

Außerdem werden finanzielle Härten für behinderte Menschen vermieden, die Anfang 2020 durch die geplante Systemumstellung auftreten können. Diese letzte Regelung soll laut Frehe nun in ein anderes Gesetz verschoben werden, das mit großer Sicherheit zum 1. Januar 2020 gültig wird, damit für die Betroffenen keine Finanzierungslücke auftritt. "Die DBR-Verbände befürchten daher, dass die anderen vorgesehenen Regelungen zumindest aufgeschoben oder sogar ganz gestrichen werden, wenn es in der Politik gerade andere Prioritäten gibt," so der Sprecherratsvorsitzende. "Das werden die Verbände behinderter Menschen aber nicht hinnehmen, denn gerade im zehnten Jahr der Gültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland darf es nicht sein, dass im Zweifel bei behinderten Menschen gespart wird", warnt Frehe. Deshalb solle der Gesetzentwurf durch weitere Regelungen zur Realisierung der Menschenrechte behinderter Personen ergänzt, keinesfalls jedoch abgespeckt werden.

V.i.S.d.P.: Alexander Ahrens

Diese Pressemitteilung als PDF herunterladen:

 PM DBR Keine Abstriche beim Angehörigen-Entlastungsgesetz (59 KB)


© 2021 Deutscher Behindertenrat