DBR fordert Nachbesserungen beim IPREG

  • Gerade in Corona-Zeiten ist Versorgung zu Hause sicherzustellen.

Berlin, 17.06.2020 - Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG) appelliert der Deutsche Behindertenrat (DBR) an die Abgeordneten, sich für dringend notwendige Änderungen einzusetzen.

"Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass eine stationäre Versorgung in Pflege- und Wohneinrichtungen mit größeren Ansteckungsgefahren verbunden sein kann. Für beatmete Patienten ist das ein lebensgefährliches Risiko. Auch Menschen mit Intensivpflegebedarf haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben an dem Ort ihrer Wahl", so Verena Bentele, diesjährige Sprecherratsvorsitzende des DBR und VdK-Präsidentin.

Der DBR fordert, dass die medizinische und pflegerische Versorgung von den Krankenkassen an dem Ort sichergestellt sein muss, an dem die Betroffenen leben möchten. Das Wunsch und Wahlrecht der Betroffenen darf nicht durch einen Entscheidungsvorbehalt der Krankenkassen oder erhöhte finanzielle Belastungen für zu Hause Lebende ausgehebelt werden.

Die medizinische und pflegerische Versorgung muss qualitativ sichergestellt sein, aber eine Überprüfung darf nicht zulasten der Betroffenen erfolgen mit der Konsequenz, dass sie nicht mehr zu Hause leben dürfen, sondern in eine stationäre Einrichtung geschickt werden. "Bei etwaigen Mängeln sollten die Krankenkassen verpflichtet werden, Abhilfe am Ort der Leistungserbringung zu schaffen und ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. Es darf kein Druck auf intensivpflegebedürftige Menschen ausgeübt werden, gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung ziehen zu müssen" sagt Verena Bentele. "Auch die zeitliche Begrenzung der Zuzahlung auf maximal 28 Tage pro Jahr sowie die Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege muss weiterhin auch für Menschen gelten, die in der eigenen Wohnung intensivpflegerisch versorgt werden."

Der DBR hatte bereits im März mit einem offenen Brief an Ministerien und Abgeordnete auf den Nachbesserungsbedarf im Gesetzentwurf hingewiesen:
-26.03.2020 - Offener Brief: Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

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