Übersetzung der "Sechs gemeinsamen Kernforderungen" des BTHG-Verbändebündnisses in Einfache Sprache

29.8.2016

Kritik am Bundesteilhabegesetz

Seit Monaten gibt es eine Diskussion um das Bundesteilhabegesetz. Eigentlich soll es das Leben von Menschen mit Behinderung einfacher und besser machen. Doch viele Menschen mit Behinderung und Organisationen kritisieren das Gesetz. Der Bundesrat und Bundestag wollen im Herbst 2016 das Bundesteilhabegesetz beschließen.

Der Deutsche Behindertenrat hat im Mai 2016 gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Roten Kreuz, der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sechs Kernforderungen für ein Bundesteilhabegesetz erhoben. Diese Forderungen wurden bisher schon von über 140 anderen Organisationen unterstützt und mit unterschrieben.

Auch wenn der Gesetzentwurf inzwischen etwas geändert wurde und einige Dinge verbessert wurden, fassen die Kernforderungen die Hauptkritikpunkte am Gesetz immer noch gut zusammen.
Damit möglichst viele Menschen informiert werden und mit diskutieren können, hat Aktion Mensch nun unsere gemeinsamen Forderungen in Einfache Sprache übersetzt.


Sechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Das bedeutet, dass sie überall dabei sein können: in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit. Dieses Recht gilt überall in Deutschland für alle Menschen mit Behinderung. Die Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung sollen in ganz Deutschland gleich sein. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das steht im Grundgesetz. Das ist wichtig, damit es den Menschen an einem Ort nicht schlechter oder besser geht als an einem anderen Ort. Die Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung nennt man auch Eingliederungshilfe.

1. Wir fordern: Menschen mit Behinderung sollen mehr selbst entscheiden können.

  • Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie wohnen und leben möchten.
  • Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gemeinde leben können. Wenn sie dafür Assistenz oder Unterstützung brauchen, sollen sie die Assistenz und Unterstützung dafür bekommen. Sie sollen auch nicht gegen ihren Willen in Heimen leben müssen, weil sie nur dort bestimmte Leistungen bekommen würden.
  • Wir lehnen "Zwangspoolen" ab. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht selbst über ihre Unterstützung entscheiden können. Menschen sollen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung zu teilen. Zum Beispiel alles in einer Gruppe zu machen. Menschen sollen nicht gezwungen werden, mit anderen zusammen zu wohnen. Egal ob das mehr Geld kostet als das Leben in einer Einrichtung – zum Beispiel im Wohnheim – oder nicht. Außerdem sollen sie die Hilfe und Unterstützung beim Wohnen bekommen, die sie brauchen.
  • Das neue Gesetz will Menschen mit Behinderung dabei helfen, mehr selbst entscheiden zu können. Doch das tut es nicht. Die neuen Regeln der Eingliederungshilfe müssen besser werden. Die Unterstützung darf nicht schlechter werden. Beim Wohnen in der eigenen Wohnung sollen die Regeln nicht schlechter sein als vorher. Wir fordern ein modernes und gutes Gesetz. Darin soll stehen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.

2. Wir fordern: Menschen mit Behinderung sollen ihr Einkommen und Vermögen behalten dürfen.

  • Behinderung darf nicht arm machen. Auch wenn man eine Behinderung erst später im Leben bekommen hat, darf man deshalb nicht arm werden. Das ist aber jetzt oft so, weil man zu der Unterstützung Geld dazu geben muss. Zum Beispiel bei Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe. Wir fordern, dass Menschen mit Behinderung ihr Einkommen und Vermögen behalten dürfen. Leben mit Behinderung ist oft anstrengend. Die Unterstützung gleicht nur den Nachteil aus.
  • Im neuen Gesetz soll deshalb stehen, dass Menschen mit Behinderung ihr Geld in der Zukunft behalten dürfen. Zumindest, dass sie jedes Jahr immer weniger von ihrem Einkommen und Vermögen dazu bezahlen müssen.
  • Es gibt die Regel, dass auch die Familien von Menschen mit Behinderung Geld für Hilfe und Pflege bezahlen müssen. Zum Beispiel muss eine Ehefrau für ihren Ehemann mit Behinderung Geld vom eigenen Einkommen oder Vermögen für die Unterstützung zahlen. Diese Regel muss sofort weg.
  • Menschen mit Behinderungen sollen auch in Zukunft eigenes Geld haben. Das gilt auch, wenn sie zum Beispiel in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung leben.

3. Wir wollen, dass die Unterstützung für Menschen mit Behinderung nicht gekürzt wird.

  • Das Bundesteilhabe-Gesetz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung bessere Unterstützung bekommen. Alle Menschen mit Behinderung, die Unterstützung brauchen, sollen sie bekommen. Die Unterstützung darf mit dem neuen Gesetz nicht weniger werden oder wegfallen.
  • Es darf nicht schwerer werden, Eingliederungshilfe zu bekommen. Das soll im Gesetz stehen: Es gibt 9 Lebensbereiche. Unterstützung durch Eingliederungshilfe bekommt, wer Unterstützung in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen braucht. Das Problem ist, einige Menschen mit Behinderung brauchen nur bei wenigen Sachen Unterstützung. Zum Beispiel wenn es um Geld oder Verträge geht. Sie würden keine Hilfe mehr bekommen. Das geht so nicht.
  • Wenn ein Mensch mit Behinderung zum Beispiel nur Hilfe beim Lernen oder beim Sprechen braucht, kann der Anspruch auf Leistungen gestrichen werden. Nach dem alten Gesetz konnte der Bearbeiter eines Antrags manchmal wählen, ob ein Mensch mit Behinderung eine Leistung trotzdem bekommt. Das nennt man Ermessensleistung. Es kann durch das neue Gesetz sein, dass solche Leistungen gestrichen werden.
  • Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist im neuen Gesetz eingeschränkt. Die Eingliederungshilfe hat im alten Gesetz dabei geholfen, die Folgen der Behinderung auszugleichen oder zu verhindern, dass sie schlechter wird. Und sie hat dafür gesorgt, dass Menschen mit Behinderung teilhaben können. Dazu gehört auch das Erlernen, Üben und Verbessern von Fähigkeiten. Menschen mit Behinderung konnten dadurch besser am Leben teilnehmen. Das neue Gesetz sichert diese Aufgabe nicht mehr genug ab. Das neue Gesetz will durch einen offenen Leistungskatalog dieses Problem ausgleichen. Das ist aber nicht das Gleiche.
  • Durch das neue Gesetz kann es sein, dass Menschen mit Behinderung weniger am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wenn Menschen mit Behinderung zum Beispiel in einen Sportverein oder ein Museum gehen wollen, kann es schwieriger werden, die Unterstützung dafür zu bekommen. Es kann zusätzlich sein, dass Menschen mit Behinderung weniger oder keine Unterstützung bekommen, mit der sie ehrenamtlich helfen können. Oder sie bekommen nicht mehr so gute Hilfsmittel.
  • Auch Menschen, die viel Hilfe brauchen, könnten weniger am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu darf es nicht kommen.
  • Menschen mit Behinderung beim Lernen zu helfen, ist sehr wichtig! Die Hilfe-Angebote beim Lernen müssen besser werden. Die Lern-Angebote sollten für jeden Menschen leicht erreichbar sein und keinen großen Aufwand bedeuten. Außerdem sollte es mehr Lern-Angebote geben. Die Regeln bei Lern-Angeboten für Menschen mit Behinderung sollen sehr gut und in Deutschland überall gleich sein. Auch die Unterstützung in der Schule soll besser werden und überall gleich sein.
  • Die Unterstützung durch Pflege soll genauso wichtig sein, wie durch Eingliederungshilfe. Außerdem sollen beide gleichzeitig möglich sein. Das bedeutet: Ein Mensch kann eine Leistung der Pflege bekommen und eine ergänzende Leistung der Eingliederungshilfe.
  • Menschen mit Behinderung dürfen nicht einfach zu einer Pflege-Einrichtung geschickt werden, wenn sie Unterstützung brauchen.

4. Wir fordern: Unterstützung soll es schnell geben. Unterschiedliche Unterstützung soll abgestimmt werden. Damit die Unterstützung wie aus einer Hand kommt. Die Unterstützung soll nicht schlechter werden.

  • Alle Menschen müssen ein Recht auf Rehabilitation und Unterstützung haben. Diese Leistungen sollen in allen Lebenslagen helfen. Die Rehabilitationsträger sollen sich untereinander abstimmen. Auch Leistungen der Eingliederungshilfe müssen nach diesen Regeln erfolgen. Gute und sinnvolle Regeln aus dem Sozialgesetzbuch 9 müssen erhalten bleiben. Die Regeln aus dem Sozialgesetzbuch 9 sollen verbessert werden.
  • Damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, müssen die Leistungen der Teilhabe für sie passend sein. Die, die über die Leistungen entscheiden heißen Rehabilitationsträger. Damit die Leistungen besser werden, müssen alle Rehabilitationsträger die gleichen Regeln dafür haben. Es muss für alle Menschen mit Behinderung möglich sein, Leistungen zu bekommen. Die Art der Leistung muss immer und überall gleich sein. Das 9. Sozialgesetzbuch Teil 1 ist schon sehr gut. Diese Regeln müssen auch für die Eingliederungshilfe gelten.

5. Wir fordern: Mehr Menschen mit Behinderung sollen eine Arbeit bekommen. Außerdem sollen sie besser wählen können, welche Arbeit sie machen wollen.

  • Unternehmen müssen Geld bezahlen, wenn sie zu wenig Menschen mit Behinderung eine Arbeit geben. Das nennt man Ausgleichsabgabe. Die Ausgleichsabgabe muss stark erhöht werden. 320 Euro im Monat sind zu wenig. Dadurch können mehr schwerbehinderte Menschen eine Arbeit bekommen.
  • In Unternehmen gibt es Vertretungen für Menschen mit Schwerbehinderung (SBV). Sie brauchen mehr Unterstützung. Zum Beispiel: Sie müssen mehr Zeit für ihre Arbeit als Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung bekommen. Außerdem sollen sie für diese Arbeit mehr Schulungen bekommen.
  • Ein Unternehmen trifft manchmal Entscheidungen, die sich auf Menschen mit Schwerbehinderung auswirken. Wenn solche Entscheidungen getroffen werden, muss die Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung dabei sein. Die Entscheidung muss ungültig sein, wenn das Unternehmen die Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung nicht dabei hatte.
  • Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen können bei bestimmten Entscheidungen mitbestimmen. Dieses Recht der Mitbestimmung muss vergrößert werden. Das Mitbestimmungsrecht sollen auch Beschäftigte haben, die in ähnlichen Einrichtungen oder Unternehmen wie Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.
  • Es gibt Menschen, die viel Unterstützung brauchen. Sie sollen selbst entscheiden, welche dieser Hilfen und Leistungen sie haben wollen. Die Hilfen und Leistungen dürfen sich nicht nur Menschen bekommen, die in Werkstätten arbeiten. Zum Beispiel: Es muss auch eine Hilfe oder Leistung geben, wenn ein Mensch mit Behinderung bei einem Arbeitgeber arbeiten möchte. Das Recht auf Arbeit sollen auch Menschen haben, die sehr viel Hilfe brauchen.

6. Wir fordern: Die Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht eingeschränkt werden. Das kann nämlich passieren, wenn notwendige Hilfen nach dem neuen Gesetz nicht mehr bezahlt werden.

  • Im neuen Recht ist geplant, das Geld für den Lebensunterhalt und das Geld für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu trennen. Es darf nicht sein, dass die Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung deshalb schlechter werden. Zum Wohnen und Leben sollen sie auch in Zukunft so viel Geld bekommen, wie sie brauchen. Ganz egal, wo sie wohnen.
  • Das neue Recht soll nicht komplizierter werden. Das bedeutet, es soll nicht schwieriger werden, Hilfe zu beantragen und Hilfe zu geben. Außerdem sollen die Unterstützungen und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht schlechter werden. Denn sonst geht es auch den Menschen mit Behinderung schlechter. Das kann passieren, wenn es für die Unterstützungen und die Einrichtungen weniger Geld gibt.
  • Das neue Gesetz hat das Ziel, dass die Ausgaben für Eingliederungshilfe nicht weiter steigen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen weniger Leistungen bekommen. Und die Anbieter von Leistungen sollen nicht dazu gezwungen werden, die Qualität ihrer Angebote zu verschlechtern.

Kernforderungen in Einfacher Sprache als PDF:

 Sechs gemeinsame Forderungen zum Bundesteilhabegesetz (131 KB)
in Einfacher Sprache




Zur Website der Aktion Mensch:

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