Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden

Berlin, 18.10.2022 . Heute findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Verbände-Anhörung zur 2. Änderung des Infektionsschutzgesetzes ("Triage-Gesetz") statt. Darin wird im Wesentlichen geregelt, dass es keine diskriminierenden Entscheidungen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen geben darf.

"Es ist gut, dass die Ex-Post Triage weiterhin explizit ausgeschlossen bleibt. Es muss sichergestellt sein, dass auch bei behinderten oder älteren Patientinnen und Patienten bereits zugeteilte, überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stehen, solange eine intensivmedizinische Behandlung noch indiziert ist", so Michaela Engelmeier, Sprecherratsvorsitzende des DBR.

Darüber hinaus begrüßt der DBR, dass das "Mehraugenprinzips" für die Zuteilungsentscheidungen gesetzlich festgeschrieben wird. Michaela Engelmeier wertet es als ersten Erfolg, dass bei Patientinnen und Patienten mit Behinderung zusätzlich behinderungsspezifische Fachexpertise hinzugezogen werden muss. "Das muss zwingend so bleiben, denn stereotype Vorstellungen von Behinderung führen dazu , dass Überlebenswahrscheinlichkeiten von Menschen mit Behinderung geringer eingeschätzt werden. Daher bleibt es in diesem Zusammenhang ganz wichtig, dass spezifische Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege eingeführt werden", so die Sprecherratsvorsitzende. Diese müssen vor allem den menschenrechtlichen Ansatz von Behinderung, barrierefreie Kommunikation und die Sensibilisierung von Diskriminierungsrisiken beinhalten.

Michaela Engelmeier fordert: "Hier müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen, damit dies auch tatsächlich umgesetzt wird und auch Menschen mit Behinderungen auf eine diskriminierungsfreie medizinische Versorgung im Ernstfall vertrauen können. Wichtig ist dem DBR außerdem, dass eine Meldepflicht eingeführt wird, ob und in welchen Kliniken und Fallkonstellationen eine Triage nötig wurde. Eine diskriminierungsfreie medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen muss immer sichergestellt sein."


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