Kritik an Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung

In seiner Stellungnahme vom 28.3.2011 kritisiert der DBR gemeinsam mit weiteren Verbänden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK), die weit hinter Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention zurück bleiben.

"In den vorgelegten Empfehlungen wird deutlich, dass die Zielrichtung der inklusiven Bildung bei der KMK noch nicht angekommen ist. Wer glaubt, dass es ausreicht, die allgemeine Pädagogik um ein paar Anteile aus der Sonderpädagogik zu erweitern und erreiche damit inklusive Bildung, ist auf dem Holzweg" kritisiert Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats im DBR.

Die wesentlichen Kritikpunkte an den vorgelegten Empfehlungen der KMK lauten:
- Ein klares Bekenntnis zum Ziel inklusiver Bildung fehlt.
- Es ist kein klarer Vorrang inklusiver Bildung vorgesehen.
- Es gibt keine Anerkennung des subjektiven (Menschen-)Rechts auf inklusive Bildung.
- Es wird keine Anerkennung eines Herstellungsanspruchs für die Betroffenen formuliert. Stattdessen werden umfangreiche Vorbehalte zugunsten der Länder getroffen.
- Eine hochwertige Bildungsteilhabe für alle Kinder wird infrage gestellt.
- Der Kontakt zu gleich Betroffenen (peer groups) wird nicht thematisiert.

Der DBR erwartet eine enge Zusammenarbeit der KMK mit den Behindertenverbänden, um den Veränderungsbedarf zum Erreichen einer inklusiven Bildung gemäß der Behindertenrechtskonvention zu thematisieren und die Umsetzung der BRK voran zu bringen.



Dieses Dokument zum Herunterladen als PDF:

 DBR-Stellungnahme vom 28.03.2011 zu den KMK-Empfehlungen (1202 KB)
Kritische Positionierung zu den Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“

© 2021 Deutscher Behindertenrat