Deutscher Behindertenrat und weitere Verbände trafen Präsidenten der Kultusministerkonferenz (KMK)

- Die Stellungnahme des DBR können Sie am Seitenende auch als PDF herunterladen -


Am 12. Mai 2011 traf der Präsident der KMK, Herr Dr. Althusmann Vertreterinnen und Vertreter des DBR, des SoVD, des DBSV und von der BAG Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen, um über den KMK-Empfehlungsentwurf "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen" zu sprechen. Es war der erste direkte Austausch der Verbände mit der KMK seit Sommer 2010. In der Zwischenzeit wurden den Verbänden von Seiten der KMK lediglich schriftliche Stellungnahmen ermöglicht.

Die KMK sieht nach Aussage von Präsident Dr. Althusmann die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention die sonderpädagogischen Empfehlungen der KMK zu überarbeiten. Dieser Prozess werde in der KMK mit Nachdruck weiter vorangebracht. Ziel müsse es sein, trotz der Unterschiedlichkeit der Länder beim gemeinsamen Lernen behinderter und behinderter Kinder spürbare Fortschritte zu erreichen. Bei der Fortentwicklung müsse das Kindeswohl oberste Beachtung finden.


Treffen mit KMK-Präsidenten Dr. Althusmann
In der gemeinsamen Stellungnahme von 17 Behindertenverbänden vom März 2011 legten die Verbände zentrale Kritikpunkte am Empfehlungsentwurf dar. Diese wurden im Gespräch mit Präsident Dr. Althusmann erneut benannt. Die Hauptforderung besteht in einem klaren Vorrang des gemeinsamen Lernens behinderter und nicht behinderter Kinder. Das "Recht auf Regelschule" müsse endlich umgesetzt werden. Im Gegensatz zu früheren Entwürfen sei der vorliegende Empfehlungsentwurf der KMK ein Rückschritt. Die Verbände bedauerten, dass ein klares Umsteuern der KMK nicht (mehr) erkennbar sei und der Begriff inklusiver Bildung konzeptionell nicht durchdrungen werde. Insbesondere die Weiterentwicklungspflicht für Regel- und Sonderschulen werde im Papier nicht (mehr) hinreichend deutlich. Stattdessen gebe es zahlreiche Vorbehalte, die eine qualitative hochwertige Bildungsteilhabe für behinderte Kinder in Frage bzw. in die Hoheit der Länder stellten. Die Verbände äußerten ihre Erwartung, die KMK müsse ihrer Leitfunktion gerecht werden und die zentralen Ziele des Art. 24 BRK in den Empfehlungen selbst konkretisieren.

Dr. Althusmann würdigte die gemeinsame Stellungnahme der Behindertenverbände und versicherte, diese in den weiteren Beratungsprozess einzubeziehen, wies jedoch auch darauf hin, dass aufgrund des Konsensprinzips der KMK nicht alle Verbändeforderungen Umsetzung finden könnten.

Das weitere Vorgehen der KMK hinsichtlich der Empfehlungen sieht weitere Beratungen voraussichtlich am 16./17. Juni 2011 im Schulausschuss vor. Bevor anschließend im September 2011 die Amtschefkonferenz tage, könnte ein weiteres Gespräch mit den Behindertenverbänden angezeigt sein. Voraussichtlich am 21. Oktober 2011 sollen die überarbeiteten Empfehlungen durch die KMK beschlossen und veröffentlicht werden.

Die Verbände behinderter Menschen werden den Beratungsprozess der KMK auch zukünftig aufmerksam begleiten und weiterhin darauf drängen, dass diese ihren Pflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommt, behinderte Menschen und ihre Verbände aktiv einzubeziehen. Ziel muss es sein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich zu verwirklichen.


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 DBR-Stellungnahme vom 28.03.2011 zu den KMK-Empfehlungen (1202 KB)
Kritische Positionierung zu den Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“

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