Forderungen des DBR zur Europawahl 2019

Berlin, 29. Januar 2019

Am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt, darunter auch 96 Mitglieder aus Deutschland. Der DBR formuliert folgende Forderungen für die Legislaturperiode 2019 - 2024 an die deutschen Abgeordneten.

Europawahlen für alle garantieren!
Artikel 29 der UN-BRK garantiert das Recht von Menschen mit Behinderung auf politische Teilhabe. Jedoch sind bundesweit rund 80.000 Bürgerinnen und Bürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Zudem sind Wahlinformationen und die Stimmabgabe mit Barrieren behaftet. Europawahlen erfüllen eine Vorbildfunktion für alle Wahlen in der EU. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, eine Resolution zur Barrierefreiheit der Europawahlen 2024 in allen Mitgliedsstaaten zu verabschieden.

BRK-Umsetzung in Europa strukturieren!
Die 2010 angenommene Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen läuft 2020 aus und bis jetzt ist kein Folgedokument ersichtlich, welches strukturiert aufzeigt, wie, durch welche Gremien und mit welchem Budget die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention von der EU umgesetzt werden sollen. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, gemeinsam mit den anderen Institutionen der EU zeitnah eine Strategie bis 2030 zu erarbeiten.

Diskriminierung bekämpfen!
Der Diskriminierungsschutz in Europa ist hierarchisiert und Menschen mit Behinderungen genießen weniger Schutz als andere Gruppen. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU soll Abhilfe schaffen, wird aber seit über 10 Jahren unter anderem von der Bundesrepublik blockiert. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, federführend neuen Druck auf die blockierenden Mitgliedsstaaten auszuüben.

Europäischen Schwerbehindertenausweis fördern!
Die EU Disability Card, ein europäischer Schwerbehindertenausweis, ist ein Pilotprojekt der Europäischen Kommission. Momentan wird der Ausweis nur in acht Mitgliedsstaaten angeboten, deckt unterschiedliche Ansprüche ab und ist nicht bindend. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, in einer Resolution die europaweite Einführung des Schwerbehindertenausweises zu fordern.

Selbstbestimmtes Leben ermöglichen!
Mit dem European Accessibility Act ist der EU ein großer Schritt zu mehr Barrierefreiheit von digitalen Produkten gelungen. Im analogen Bereich fehlt noch viel zu einem gleichberechtigten und selbstbestimmten Leben für Menschen mit Behinderungen. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, der Europäischen Kommission anzutragen, Barrierefreiheitsrichtlinien zur baulichen Umwelt, zum Nahverkehr und zur Haushaltselektronik vorzuschlagen.

Barrierefreiheit praktizieren!
Die Richtlinie 2016/2102 verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Barrierefreiheit ihrer Internetseiten und dort veröffentlichter Dokumente. Sie gilt allerdings nicht für die europäischen Institutionen, sodass dort viele Zugänge nicht barrierefrei sind. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung dafür einzusetzen, dass das Parlament die Richtlinie ebenfalls umsetzt.

Medien inklusiv gestalten!
Creative Europe ist das Kulturprogramm der EU, welches grenzüberschreitende Filmproduktionen fördert. Ähnlich wie die Filmförderungsanstalt in Deutschland könnte Creative Europe das Kulturangebot Menschen mit Sinnesbehinderungen signifikant ausweiten. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, der Europäischen Kommission zu empfehlen, Audiodeskription, Untertitel und Simultangebärden zur Förderbedingung für Filmförderung über Creative Europe zu machen.

Arbeitslosigkeit abbauen!
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen, ungeachtet des Rechts auf Arbeit laut Artikel 27 der UN-BRK. Die Initiativen der EU im Bereich der Beschäftigungsförderung bieten kaum maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitssuchende mit Behinderungen. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, eine solche Förderung von Menschen mit Behinderungen in allen relevanten Aktivitäten der EU einzufordern.

Folgeabschätzungen erweitern!
Bei allen politischen Vorhaben der EU werden die Auswirkungen auf Frauen und Männer grundsätzlich berücksichtigt. Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden bei diesem Gender Mainstreaming oft wenig konkret berücksichtigt. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, in ihren Folgeabschätzungen konsequent auf die Bedarfe dieser Gruppe einzugehen und dies von der Europäischen Kommission ebenfalls einzufordern.

Datengrundlagen schaffen!
Europaweit existiert keine ausreichend belastbare, vergleichbare und nach Behinderungsformen aufgeschlüsselte Datengrundlage zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dies schränkt die Möglichkeit der EU ein, zielgerichtete Initiativen zu entwickeln. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten auf, in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlamentes und Eurostat solche Daten einzufordern.

Allianzen stärken!
Die Disability Intergroup ist eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe des Parlamentes, welche die Vernetzung und den Wissenstransfer der Europaparlamentarierinnen und -parlamentarier untereinander und mit Behindertenverbänden stärkt. Lediglich drei der 96 deutschen Abgeordneten in der Legislaturperiode 2014 - 2019 sind Mitglieder der Intergroup. Der DBR fordert die deutschen Abgeordneten aus allen Fraktionen auf, sich in der Disability Intergroup aktiv zu engagieren.

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 Forderungen des DBR zur Europawahl 2019.pdf (73 KB)
Am 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament gewählt, darunter auch 96 Mitglieder aus Deutschland. Der Deutsche Behindertenrat formuliert folgende Forderungen für die Legislaturperiode 2019 - 2024 an die deutschen Abgeordneten.


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-30.01.2019 - Deutscher Behindertenrat beschließt politische Forderungen zur Europawahl
30.1.2019 - Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert die deutschen Abgeordneten im Europaparlament auf, sich nach den Wahlen am 26. Mai 2019 für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Anlässlich der anstehenden Wahlen des Europäischen Parlamentes hat der DBR hierfür einen Forderungskatalog verabschiedet.

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