![]() | 12.11.2020 Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Der DBR hat zuletzt im April 2019 seine Kernforderungen veröffentlicht. Er begrüßt ausdrücklich, dass nach einem umfassenden und detailreichen Beteiligungsprozess des BMJV nun ein Gesetzesentwurf vorliegt, der Verbesserungen für die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen mit sich bringt. ![]() |
![]() | Kernforderungen des DBR zur geplanten Reform des Betreuungsrechts Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält das System der rechtlichen Betreuung in Deutschland für unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und fordert anstelle des bislang vertretungsorientierten Systems die Überführung in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat zuletzt im Januar 2018 eine Neufassung des Betreuungsrechts gefordert. Das neue Betreuungsrecht soll die Vorgaben der UN-BRK beachten und umsetzen. ![]() |