![]() | 06.09.2023 Stellungnahme des DBR zur 5. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" am 12. September 2023![]() |
![]() | 22.06.2023 Stellungnahme des DBR zur 4. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" am 27. Juni 2023![]() |
![]() | 17.04.2023 Stellungnahme des DBR zur 3. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" am 20. April 2023 Der DBR dankt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Vorbereitung des Arbeitspapiers zur 3. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" und weist unter anderem auf notwendige Ergänzungen hin, um ein Gleichgewicht zwischen den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe her zu stellen. ![]() |
![]() | 14.02.2023 Stellungnahme des DBR zur Sitzungsunterlage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die 2. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" Für den DBR stellt der auf der 2. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" aufgerufene Themenkomplex "Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen" ein zentrales Element der Reform einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe dar. Seit mehr als 20 Jahren wird unter dem Begriff der "Großen Lösung" die Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – diskutiert. Bisher sind die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe geteilt: Während die Leistungen der Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger körperlicher Behinderung und/oder Sinnesbehinderungen in der Verantwortung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen, ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. ![]() |