Stellungnahme des DBR zur Sitzungsunterlage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die 2. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII"

Für den DBR stellt der auf der 2. Sitzung der AG "Inklusives SGB VIII" aufgerufene Themenkomplex "Leistungstatbestand und Art und Umfang der Leistungen" ein zentrales Element der Reform einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe dar. Seit mehr als 20 Jahren wird unter dem Begriff der "Großen Lösung" die Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – diskutiert. Bisher sind die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe geteilt: Während die Leistungen der Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger körperlicher Behinderung und/oder Sinnesbehinderungen in der Verantwortung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen, ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig.

Zur kompletten Stellungnahme:
 DBR Stellungnahme vom 14.02.2023 Inklusives SGB VIII - Sitzungsunterlage 2. Sitzung BMFSFJ (147 KB)


© 2021 Deutscher Behindertenrat