30. Januar 2023
Rund 87 Millionen Menschen in der EU haben eine Behinderung. Bisher gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das ist einer der Gründe dafür, warum das Reisen in der EU für Menschen mit Behinderungen immer noch mit vielen Barrieren verbunden ist. Auch längere Auslandsaufenthalte zwecks Arbeit, Praktikum oder Studium erfordern häufig eine erneute Feststellung und Bescheinigung der Behinderung im jeweiligen Gastland, wenn die dortigen Nachteilsausgleiche wie Ermäßigungen, Preisnachlässe etc. in Anspruch genommen werden.
In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 hat die Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll.
Durch die gegenseitige Anerkennung des Behinderungsstatus sollen Erleichterungen für die Ausweisinhaber*innen innerhalb der EU geschaffen und das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit und Niederlassung in der gesamten EU gefördert werden.
Der Deutsche Behindertenrat hat sich auf 9 Grundpositionen zum Vorhaben EU-Behindertenausweis verständigt.
Das Positionspapier als Download
DBR-Positionspapier EU-Behindertenausweis (109 KB) |