DBR: IPREG - Gegen den Willen von Betroffenen. Zum Referentenentwurf des Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes

Berlin, 22.01.2020

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt, dass der Entwurf des Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV (IPReG) nicht, wie ursprünglich geplant, heute ins Bundeskabinett eingebracht wurde. Versicherte sollten dem Gesetz nach nur noch dann intensivpflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden oder bei ihren Familien erhalten, wenn die Krankenkasse dieses nach einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes positiv entscheidet.

Nach massiven Protesten der Verbände war auch im zweiten Anlauf das Bundesgesundheitsministerium mit einem Gesetzentwurf zur Intensivpflege gescheitert.

Dazu hatten sich der DBR und andere Verbände im Vorfeld auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. "Es darf nicht im Ermessen des Medizinischen Dienstes oder der Krankenkassen liegen, gegen den Willen des Betroffenen über den Wohnort zu entscheiden", so Verena Bentele, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Mit einem neuen Aufschlag im Kabinett ist nach unseren Informationen bereits am 29. Januar zu rechnen. "Wir erwarten, dass der nächste Entwurf deutlich verbessert und das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen nicht eingeschränkt wird. Das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform muss ohne Wenn und Aber realisiert werden" betont Verena Bentele. Außerdem fordert der DBR vom Bundesgesundheitsministerium die Einhaltung von Fristen und Beteiligungsstandards, damit die Verbände behinderter Menschen in angemessener Zeit auf den Gesetzentwurf reagieren können und nicht erst im Nachhinein über einen neuen Gesetzentwurf informiert werden.


Zum Download:

Erklärung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung IPREG


 Erklärung der Verbände (175 KB)




Info: Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 3 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2020 hat der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzende des Sprecherrats ist VdK-Präsidentin Verena Bentele.

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