Das Antidiskriminierungsgesetz kommt

DBR begrüßt Pläne des Justizministeriums, Menschen mit Behinderungen in das Gesetz aufzunehmen

Auf der Protestveranstaltung des Deutschen Behindertenrats (DBR) am 5. Mai im Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte der parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach verkündet, dass neben der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierungen auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierungen gestärkt werden sollen. Ein Erfolg für die Verbände, die sich seit Jahren für dieses Gesetz einsetzen.


Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ)Alfred
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Alfred
Hartenbach (Foto: Sabine Kohls)
Horst Frehe, Experte des DBR für das Antidiskriminierungsgesetz, hat auf der Veranstaltung drei Bedingungen für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz genannt, die aus Sicht der Verbände erfüllt sein müssen: Erstens müssten behinderte Menschen einen Diskriminierungsschutz im Rahmen eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bekommen. Zweitens müsste die konsequente Beteiligung Betroffener im Prozess der Gesetzesabstimmung und Gesetzgebung sichergestellt werden. Und drittens müsse das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich verabschiedet werden.

Prozess unterstützend begleiten
Laut Hartenbach soll für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen ein Diskriminierungsschutz im BGB verankert werden. Näheres müsse in Kürze in der Ressort-Abstimmung und im parlamentarischen Prozess geklärt werden. Ein Entwurf für das Antidiskriminierungsgesetz solle bald vorliegen, sagte er gegenüber den rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der DBR-Protestaktion. Der Staatssekretär sagte den Verbandsvertretern zu, sie in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubinden. Er bat sie, diesen Prozess unterstützend zu begleiten, um das Ziel der Verbesserung eines Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen zu erreichen.


Die Vertreter der Behindertenverbände freuen sich, dass das
Protestaktion der Verbände am 5. Mai: Dr. Stefan Heinik, Mitglied des DBR, Jens Kaffenberger, stellvertretender Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses, und der parlamentarische Staatssekretär im BMJ, Alfred Hartenbach, mit zwei Aktiven (von links). Vorne rechts Horst Frehe, Experte des DBR für das Antidiskriminierungsgesetz. (Foto: Sabine Kohls)
Dr. Ilja Seifert vom Berliner Behindertenverband kritisierte, dass sich das Ministerium nach wie vor weigere, einen Schutz vor Diskriminierungen, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Alters, zu verankern. "Deutschland braucht eine umfassende Antidiskriminierungskultur und kein Stückwerk für verschiedene Gruppen", forderte Seifert.
Der Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR), Walter Hirrlinger, begrüßte die Entscheidung des Justizministeriums. "Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen des privaten Rechtsverkehrs diskriminiert, beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen. Seit Jahren kämpfen die Interessenvertreter deshalb für ein Antidiskriminierungsgesetz. Der konsequente Einsatz wird nun belohnt", sagte Walter Hirrlinger.

Jetzt komme es darauf an, dass die Verbände intensiv bei der Umsetzung mitarbeiten könnten. Das sind wir aus der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts gewohnt. "Denn nur wenn die Experten in eigener Sache einbezogen werden, ist gewährleistet, dass auch ein vernünftiges Gesetz im Sinne der Betroffenen dabei herauskommt", sagte der DBR-Vorsitzende.

Redaktion: Tanja Schäfer

© 2021 Deutscher Behindertenrat