Die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderungen im Rechtskreis des SGB II verbessern – Forderungen des DBR

Menschen mit Behinderungen und Rehabilitationsbedarf haben nach wie vor geringere Chancen auf notwendige Rehabilitationsleistungen, wenn sie von Jobcentern im Rechtkreis des SGB II betreut werden.
Daher fordert der Deutsche Behindertenrat, den Zugang zu Angeboten der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen bzw. Reha-Bedarf im Rechtskreis SGB II nunmehr nachhaltig zu verbessern und Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Zum kompletten Positionspapier:
 DBR-Papier Reha im SGB II (265 KB)
Die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderungen im Rechtskreis des SGB II verbessern – Forderungen des DBR

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