Im Gespräch mit Ministerin von der Leyen kritisiert der Deutsche Behindertenrat erneut den Nationalen Aktionsplan


Ministerin von der Leyen mit Vertreterinnen und Vertretern des DBR - Foto: Rolf Barthel
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hatte am 9. Juni die Gelegenheit, mit Ministerin von der Leyen über den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) zu sprechen.

In dem Gespräch, welches auf Bitte des DBR kurzfristig ermöglicht wurde, verdeutlichten die Vertreterinnen und Vertreter des DBR erneut ihre Hauptkritikpunkte an dem Aktionsplan: Es fehle neben der menschrechtspolitischen Ausrichtung insbesondere eine klare Struktur mit deutlichen Zielvorgaben sowie gesetzgeberische Initiativen. Auch haben die Verbände mehr Engagement seitens der Bundesregierung als Aufschlag zur Umsetzung der BRK erwartet. Es seien keine Maßnahmen erkennbar, um Menschenrechtsverletzung an behinderten Menschen zukünftig zu verhindern.

Der DBR unterstützt deshalb voll inhaltlich die Stellungnahme des Inklusionsbeirates der staatlichen Koordinierungsstelle vom 1. Juni, in welcher der Beirat die Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit davon abhängig macht, dass die grundsätzlichen Anforderungen an einen Aktionsplan erfüllt werden.

Die Ministerin hingegen warb um Verständnis, dass nicht alle Forderungen seitens der Behindertenverbände Eingang in den Aktionsplan finden konnten und betonte, dass mit dem Aktionsplan ein Ausgangspunkt zur Umsetzung der BRK geschaffen wurde. Der vorliegende Aktionsplan sei nicht das Ende, sondern lediglich der Anfang zur Umsetzung der BRK. Eine Evaluierung des Aktionsplans soll bereits in zwei Jahren erfolgen.

Die Verbändebeteiligung bei der Entstehung des Aktionsplans war ebenfalls Thema des kurzen Gesprächs. Während diese von Seiten des Ministeriums als "breitestmöglicher Beteiligungsprozess" angesehen wird, sieht sich der DBR als unzureichend beteiligt, weil es keine Gespräche über die inhaltliche Ausgestaltung des Aktionsplans und der konkreten Maßnahmen gab. Die Abstimmung allein zu den Handlungsfeldern ist nicht ausreichend. Im Arbeitausschuss des Focal Points im BMAS zur Erstellung des Aktionsplans sind zwar Vertreterinnen und Vertreter beteiligt, allerdings konnte aufgrund des späten Einbringens des ersten Entwurfs keine ausführliche inhaltliche Diskussion geführt werden.

Positiv wurden von Ministerin von der Leyen Anstrengungen der gesamten Gesellschaft zur Umsetzung der BRK hervorgehoben. Als Beispiel führte sie die Bundesärztekammer an, die einen eigenen Aktionsplan zum Schaffen barrierefreier Arztpraxen vorlegen will. Auch die Länder seien nun in der Pflicht, insbesondere im Bereich der Bildung aktiv zu werden, denn hier seien dem Bund aufgrund der föderalen Struktur die Hände gebunden.

Zum Schluss bedankte sich die Ministerin für das Gespräch mit dem Deutschen Behindertenrat und ermutigte die Teilnehmenden, sich bei Problemen in der Zukunft an sie zu wenden, um zu tragfähigen Lösungen zu gelangen.

Die Vorsitzende des Sprecherrats Barbara Vieweg kommentierte: "Das Gespräch mit der Ministerin hat nichts daran geändert, dass der uns bislang vorliegende Aktionsplan kein Leitfaden zur Umsetzung der BRK in den nächsten 10 Jahren darstellt."

Dass Aktionspläne auch sehr viel ambitionierter, konkreter und gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft erarbeitet werden können, zeigt zum Beispiel der Nationale Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010", den Ministerin von der Leyen in ihrer Amtszeit als Frauen- und Familienministerin erstellt hat. Dieser war gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Gemeinden, der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Kindern und Jugendlichen erarbeitet worden.

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